Kirchenvorstandswahl 2018 - 2.Kanzelabkündigung

„Ich glaub. Ich wähl.“ – unter diesem Motto findet am 21. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.
Neun Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe, wenn wir sagen: „Ja. Ich glaub. Ich wähl.“ Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.
Der Vertrauensausschuss hat den vorläufigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er enthält folgende Namen:

M. Becker
Silke Ebert
Richard Krauss
Andrea Krebs
Jutta Lorenz
Steffen Prepens
Britta Ritter
Bernd Schubert
Hedi Seifert

Sie können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Dazu gilt eine Frist von 10 Tagen, die am 30. Mai endet. Geben Sie Ihre Vorschläge bitte in diesem Zeitraum an den Vertrauensausschuss, bzw. ans Pfarramt.
Der Vertrauensausschuss muss Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlvorschlag aufnehmen, wenn sie wählbar sind und von mindestens 40 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern schriftlich vorgeschlagen wurden.

Für den endgültigen Wahlvorschlag fehlen uns noch mindestens drei Kandidierende. Sehr viele wurden vom Vertrauens-/Wahlausschuss gefragt und haben abgelehnt.
Wenn kein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag aufgestellt werden kann, findet die Wahl nicht statt! Die Folgen wären, dass der bisherige Kirchenvorstand sein Amt fortsetzt und innerhalb eines Jahres in Abstimmung mit dem Dekan einen umfassenden Entscheidungsvorschlag vorlegen muss, wie die Wahl mit einem ordnungsgemäßen Wahlvorschlag nachgeholt werden kann oder – im extremsten Fall – die Vereinigung mit einer oder mehreren anderen Kirchengemeinden vollzogen werden kann.

Bitte merken Sie sich den 21. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.