Wenn ein Mensch gestorben ist

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss ein Arzt gerufen werden. Er untersucht die Verstorbene/den Verstorbenen und stellt den Totenschein aus. Das kann der Hausarzt oder auch der Notarzt sein, nach einem Unfall oder Notfall. (Bei einer ungeklärten oder nicht natürlichen Todesursache entscheidet die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft über das weitere vorgehen.

 

Danach haben Sie Zeit. Der/die Verstorbene kann 3 Tage lang zu Hause bleiben, wenn die Verwandten das wünschen. Suchen Sie sich einen Bestatter Ihrer Wahl und klären Sie das weitere Vorgehen mit ihm ab. Benachrichtigen Sie evtl. das zuständige Pfarramt und klären Sie die jetzt anstehenden Rituale und Gottesdienste (Aussegnung, Überführung, Beerdigung, ...)

 

Beantragen Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt die Sterbeurkunde Das kann auch der Bestatter in Ihrem Auftrag tun. Von der Sterbeurkunde lassen Sie am besten gleich mehrere Exemplare (Vorschlag: 8-10fach) ausstellen. Zum Beispiel für das Standesamt/Einwohnermeldeamt am Wohnort, die Krankenkasse, den Sozialversicherungsträger (LVA, BfA, etc.), das Nachlassgericht, die verschiedenen Versicherungsgesellschaften des Verstorbenen, die Friedhofsverwaltung. Hierbei berät Sie gerne Ihr Bestattungsinstitut.